Der Archipel, bis zu seiner Unabhängigkeit 1980 Neue Hebriden genannt, wurde ab 1867 von Großbritannien und Frankreich gemeinsam verwaltet. Die Inseln sind seit über 3000 Jahren besiedelt.
Es gibt nur 2 Städte, Port Vila und Luganville. Die Mehrheit der Bevölkerung arbeitet in der Landwirtschaft und der Fischerei. Außerdem ist der schnell wachsende Tourismus von Bedeutung.
Erdbeben
Am 17.12.2024 wurde Vanuatu von mehreren Erdbeben erschüttert. Das Hauptbeben mit einer Stärke von 7,3 hatte sein Epizentrum rund 30 km westlich der Hauptstadt Port Vila. Innerhalb von wenigen Stunden kam es zu mehreren Nachbeben.
Interimspremierminister Salwai rief den Notstand aus und verhängte eine 7-tägige Ausgangssperre in den am stärksten betroffenen Gebieten.
Es kam zu Erdrutschen, Gebäude und Straßen wurden schwer beschädigt, die grundlegende Infrastruktur war massiv beeinträchtigt.
Behördenangaben zufolge waren zwischen 80.000 und 116.000 Menschen von den Beben betroffen, 14 Personen kamen ums Leben, mehr als 200 wurden verletzt.
Auflösung des Parlaments und Neuwahlen
Am 18.11.2024 unterzeichnete Präsident Nikenike Vurobaravu einen Erlass zur Auflösung des Parlaments. Damit kam er zwei separaten Misstrauensanträgen gegen ihn und Premierminister Charlot Salwai zuvor, die die Opposition ins Parlament eingebracht hatte.
Bei den für den 14.01.2025 angesetzten Wahlen kam es aufgrund der verheerenden Folgen des Erdbebens im Dezember um 2 Tage verschobenen Neuwahlen.
Die Parlamentswahlen führten zu einer Situation, in der 5 Parteien sich am 27.01.2025 auf eine Regierungskoalition einigten. Das neue Parlament trat am 11.02.2025 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen und wählte Jotham Napat zum Premierminister.
Im 52-köpfigen Parlament ist 1 weibliche Parlamentarierin vertreten.
Internationale Beziehungen
Im März kündigte der neue Premierminister Napat an, das im Jahr 2022 mit Australien geschlossene Sicherheitsabkommen neu zu verhandeln, da es nicht Vanuatus nationalen Prioritäten, v. a. bezüglich Klimaschutz und Sicherheit, entspreche.
Das Abkommen umfasste Zusammenarbeit in den Bereichen Katastrophenhilfe, Polizei, Cybersicherheit und Grenzschutz. Der Klimawandel hingegen wurde nur am Rande erwähnt, wobei dieser für Vanuatu ein Sicherheitsproblem darstellt, wie Napat betonte.
Die australische Regierung zeigte sich offen für eine Überarbeitung, begrüßte Vanuatus Impulse zur Stärkung der bilateralen Beziehungen und betonte, man wolle dessen Prioritäten berücksichtigen.
Australien blieb Vanuatus größter bilateraler Geldgeber: 2024/25 flossen gut 83 Mio. US$ an Entwicklungshilfe in das Land. Hinzu kamen 3,2 Mio. US$ an Nothilfen nach dem Erdbeben.
Im Dezember 2024 entzog die EU Bürgern von Vanuatu wegen des Passhandelsprogramms dauerhaft die visafreie Einreise.
Das Programm ermöglichte es Ausländern, durch eine Investition von mindestens 130.000 US$ die Staatsbürgerschaft Vanuatus und einen Pass zu erwerben, mit dem bislang ein visafreier Zugang zur EU möglich gewesen war.
In der EU wurden Sicherheitsbedenken geltend gemacht und befürchtet, dass durch den Handel mit Pässen Geld gewaschen werden könne.
Soziale Lage
Auf dem aktuellsten Index der menschlichen Entwicklung des UNDP nimmt Vanuatu 2023 unter insgesamt 193 Ländern Platz 146 der Rangliste ein und gilt damit als Land mit mittlerer menschlicher Entwicklung.
Im Index der geschlechtsspezifischen Ungleichheit kam Vanuatu auf Rang 147.
Im Schnitt besuchen Mädchen 6,6, Jungen 7,5 Jahre eine Schule.
2025 stufte die Organisation Freedom House Vanuatu mit 82 von 100 möglichen Punkten als freies Land ein.
Kap Verde stellt im internationalen Vergleich einen Staat mit sehr niedriger terroristischer Bedrohung dar. Für den Inselstaat sind weder historisch noch aktuell terroristische Anschläge dokumentiert, und es existieren keine belastbaren Hinweise auf die Präsenz aktiver terroristischer Organisationen oder Netzwerke.
Auch im regionalen Kontext nimmt Kap Verde eine Sonderrolle ein: Während der Sahelraum – insbesondere Länder wie Mali, Burkina Faso oder Niger – ein globales Zentrum jihadistischer Gewalt bildet, bleibt Kap Verde aufgrund seiner geografischen Insellage, politischen Stabilität und gesellschaftlichen Kohäsion von diesen Dynamiken weitgehend unberührt. Die stabile demokratische Ordnung, das Fehlen signifikanter ethnischer oder religiöser Konfliktlinien sowie eine vergleichsweise effektive staatliche Kontrolle wirken als strukturelle Schutzfaktoren gegen die Entstehung extremistischer Strukturen.
Die einzige sicherheitspolitisch relevante transnationale Dimension ergibt sich aus der geografischen Lage des Archipels zwischen Westafrika, Europa und Südamerika. Kap Verde fungiert als Transitkorridor für den internationalen Drogenhandel, insbesondere für Kokainrouten über den Atlantik. Daraus resultiert eine potenzielle – jedoch bislang nicht empirisch belegte – Schnittstelle zwischen organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung.
Aktuell verfolgen die im Land aktiven kriminellen Netzwerke primär ökonomische Interessen ohne ideologische Ausrichtung, sodass keine operative Verbindung zu terroristischen Strukturen nachweisbar ist.
Spezifische terroristische Risiken lassen sich mangels konkreter Bedrohungslage nur theoretisch ableiten. Potenzielle Zielobjekte wären im Falle eines Anschlags vor allem Einrichtungen mit hohem symbolischem oder wirtschaftlichem Wert, darunter touristische Infrastruktur auf Inseln wie Sal und Boa Vista, internationale Flughäfen und Häfen sowie staatliche Einrichtungen in der Hauptstadt Praia. Diese Einschätzung basiert jedoch auf allgemeinen Mustern internationaler Anschlagslogik und nicht auf konkreten Hinweisen.
Ebenso existieren keine empirischen Daten zu bevorzugten Anschlagsmethoden. Sollte es hypothetisch zu einem Vorfall kommen, wären aufgrund der fehlenden logistischen und organisatorischen Voraussetzungen im Land eher einfache, niedrigkomplexe Angriffsformen – etwa Einzeltäterhandlungen – denkbar, während koordinierte oder technisch anspruchsvolle Operationen als unwahrscheinlich gelten.
Räumlich konzentriert sich ein potenzielles, wenn auch sehr geringes Risiko auf urbane Zentren wie Praia und Mindelo sowie auf touristische Enklaven, da diese über die relevanteste Infrastruktur und internationale Sichtbarkeit verfügen. Gleichzeitig sind diese Bereiche auch am stärksten überwacht. Ländliche und abgelegene Inselregionen weisen hingegen weder strategische Attraktivität noch geeignete Voraussetzungen für terroristische Aktivitäten auf.
Im Bereich Radikalisierung und Rückkehrer zeigt sich ebenfalls ein unauffälliges Lagebild. Es existieren keine Hinweise auf lokale Rekrutierungsnetzwerke oder systematische Radikalisierungsprozesse innerhalb der Bevölkerung. Ebenso liegen keine belastbaren Daten zu sogenannten Foreign Terrorist Fighters mit Bezug zu Kap Verde oder zu Rückkehrern aus Konfliktgebieten vor.
Auch Heimradikalisierung durch Online-Propaganda ist bislang nicht als relevantes Phänomen dokumentiert. Die gesellschaftliche Struktur, geprägt durch soziale Kohäsion und relative politische Stabilität, wirkt hier als präventiver Faktor.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage der Terrorismusbekämpfung in Italien beruht auf einer Kombination aus verfassungsrechtlichen Bes-timmungen, strafrechtlichen Normen und spezifischen Anti-Terror-Gesetzen. Die italienische Verfassung garantiert grundlegende Freiheitsrechte, erlaubt jedoch unter bestimmten Bedingungen Einschränkungen zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit. Artikel 13 schützt die persönliche Freiheit, sieht jedoch ge-setzlich geregelte Eingriffe vor, während Artikel 16 Ein-schränkungen der Bewegungsfreiheit aus Gründen der öffen-tlichen Sicherheit zulässt. Artikel 113 garantiert die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung staatlicher Maßnahmen.
Den strafrechtlichen Kern bildet das italienische Strafgesetzbuch (Codice Penale), insbesondere Artikel 270 und die folgenden Bes-timmungen. Diese kriminalisieren die Bildung terroristischer Vereinigungen, die Unterstützung terroristischer Aktivitäten sowie die Teilnahme an entsprechenden Netzwerken. Artikel 270-bis erweitert diese Regelungen auf Organisationen mit dem Ziel des in-ternationalen Terrorismus und ermöglicht strafrechtliche Er-mittlungen bereits im Stadium der Planung oder Unterstützung terroristischer Aktivitäten.
Die rechtliche Architektur wurde seit den frühen 2000er-Jahren mehrfach erweitert. Das Gesetz Nr. 438/2001 stärkte die Er-mittlungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden und schuf zusätzli-che Instrumente zur präventiven Überwachung. Mit dem Gesetz Nr. 155/2005, häufig als „Legge Pisanu“ bezeichnet, wurden neue Straftatbestände im Bereich Terrorismusfinanzierung und Rekrutierung eingeführt.
Eine grundlegende institutionelle Reform erfolgte mit dem Gesetz Nr. 124/2007, das die Organisation der italienischen Na-chrichtendienste neu strukturierte und ein koordiniertes System zur Sammlung und Analyse sicherheitsrelevanter Informationen einführte. Gleichzeitig wurden parlamentarische Kontrollmechanismen etabliert.
Im Kontext der internationalen Terrorismusbekämpfung wurde das Gesetzesdekret Nr. 7 vom Februar 2015 verabschiedet, das später in Gesetz Nr. 43/2015 überführt wurde. Diese Reform zielte insbesondere auf die Bekämpfung sogenannter „Foreign Terrorist Fighters“. Sie ermöglichte präventive Maßnahmen gegen Perso-nen, die in Konfliktgebiete reisen oder terroristische Aktivitäten unterstützen könnten, sowie eine Erweiterung der Ermittlungsin-strumente im Bereich digitaler Kommunikation.
Ein charakteristisches Element der italienischen Sicher-heitsgesetzgebung ist der Einsatz administrativer Maßnahmen. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit, ausländische Staatsangehörige aus Gründen der nationalen Sicherheit auszuweisen, wenn Hinweise auf extremistische Aktivitäten bestehen. Diese Maßnahme wird präventiv eingesetzt und ist ein häufig angewandtes Instrument der italienischen Anti-Terror-Praxis.
Darüber hinaus enthält die Gesetzgebung Regelungen zur ge-heimdienstlichen Überwachung, zur Zusammenarbeit mit Tele-kommunikationsunternehmen sowie zur Bekämpfung der Terror-ismusfinanzierung. Kommunikationsanbieter sind verpflichtet, im Rahmen gesetzlicher Vorgaben mit Sicherheitsbehörden zusammenzuarbeiten.
Institutionelle Strukturen
Die Terrorismusbekämpfung in Italien basiert auf einer mehrschichtigen institutionellen Struktur, die Nachrichtendienste, Polizeibehörden, militärische Einheiten und koordinierende Regierungsorgane umfasst.
Das zentrale Koordinationsorgan ist das Dipartimento delle In-formazioni per la Sicurezza (DIS). Diese Behörde koordiniert die italienischen Nachrichtendienste, analysiert sicherheitsrelevante Informationen und stellt den Austausch zwischen den verschie-denen Sicherheitsinstitutionen sicher.
Die operative Arbeit wird hauptsächlich von zwei Na-chrichtendiensten durchgeführt. Die Agenzia Informazioni e Sicurezza Interna (AISI) ist für die innere Sicherheit zuständig und konzentriert sich auf die Beobachtung extremistischer Aktivitäten innerhalb des Landes. Die Agenzia Informazioni e Sicurezza Esterna (AISE) ist für Auslandsaufklärung verantwortlich und analysiert internationale terroristische Netzwerke sowie geopolitische Bed-rohungen.
Neben den Nachrichtendiensten spielen Polizeibehörden eine zentrale Rolle. Die Polizia di Stato führt kriminalpolizeiliche Er-mittlungen im Bereich Terrorismusbekämpfung durch. Die Cara-binieri, eine militärisch organisierte Polizeitruppe, verfügen über spezialisierte Einheiten für Terrorismusbekämpfung, darunter das Raggruppamento Operativo Speciale (ROS) sowie die Spezi-aleinheit Gruppo di Intervento Speciale (GIS), die für Hochrisikoeinsätze und Geiselbefreiungen eingesetzt wird. Die Guardia di Finanza übernimmt eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche.
Zur Koordination von Sicherheitsanalysen wurde das Comitato di Analisi Strategica Antiterrorismo (C.A.S.A.) eingerichtet, ein interin-stitutionelles Gremium, in dem Nachrichtendienste und Polizeibehörden regelmäßig Informationen austauschen und Bed-rohungsanalysen erstellen.
Im militärischen Bereich unterstützen die Streitkräfte die Terroris-musbekämpfung insbesondere durch den Schutz sensibler Einrichtungen im Inland sowie durch internationale Missionen. Im Rahmen der seit 2008 laufenden Operation „Strade Sicure“ werden Soldaten zur Unterstützung der Polizei bei der Bewachung sensibler Ziele eingesetzt. Ergänzend existiert die Nationale Cy-bersecurity-Agentur (ACN), die für den Schutz kritischer digitaler Infrastruktur verantwortlich ist.
Die politische Koordination erfolgt über den Interministeriellen Ausschuss für die Sicherheit der Republik (CISR), der unter Lei-tung der Regierung die nationale Sicherheitsstrategie festlegt.
Nationale Strategien und Programme
Die italienische Strategie zur Terrorismusbekämpfung kombiniert repressive Maßnahmen mit präventiven Ansätzen zur Verhinderung von Radikalisierung.
Ein zentrales Element ist die frühzeitige Identifikation extrem-istischer Netzwerke und radikalisierter Personen. Sicherheits-behörden überwachen sowohl physische Netzwerke als auch digi-tale Kommunikationsräume. Diese Maßnahmen werden durch ge-setzliche Regelungen ermöglicht, die Überwachung, Reisebeschränkungen oder administrative Maßnahmen gegen poten-zielle Gefährder erlauben.
Ein weiteres Instrument stellt die administrative Ausweisung radikalisierter ausländischer Staatsangehöriger dar. Diese Maßnahme wird von den Behörden regelmäßig angewendet, um potenzielle Gefährder aus dem Land zu entfernen, bevor strafrechtlich relevante Aktivitäten festgestellt werden.
Programme zur Prävention von Radikalisierung werden in mehreren gesellschaftlichen Bereichen umgesetzt. Im Bildungs-system werden Initiativen zur Sensibilisierung gegenüber extrem-istischen Narrativen durchgeführt. Im Gefängnissystem existieren spezielle Programme zur Beobachtung möglicher Radikalisier-ungsprozesse unter Inhaftierten. Diese Programme beinhalten psychologische Betreuung sowie religiöse Dialogangebote.
Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren Maßnahmen zur Bekämpfung digitaler Radikalisierung entwickelt. Sicherheits-behörden analysieren extremistische Online-Propaganda und ar-beiten mit Technologieunternehmen zusammen, um die Verbrei-tung extremistischer Inhalte zu begrenzen.
Internationale Zusammenarbeit
Die italienische Terrorismusbekämpfung ist eng in internationale Sicherheitsstrukturen eingebunden. Als Mitglied der Eu-ropäischen Union, der NATO und der Vereinten Nationen beteiligt sich Italien an zahlreichen multilateralen Initiativen zur Bekämp-fung von Terrorismus und gewalttätigem Extremismus.
Auf europäischer Ebene arbeitet Italien mit Institutionen wie Eu-ropol, Eurojust und dem Schengen-Informationssystem zusammen. Diese Strukturen ermöglichen den Austausch von Infor-mationen über Verdächtige, Netzwerke und Finanzströme.
Darüber hinaus beteiligt sich Italien an europäischen Mechanis-men wie der Nutzung von Fluggastdatensystemen (Passenger Name Record – PNR), die zur Identifikation verdächtiger Rei-sebewegungen eingesetzt werden.
Innerhalb der NATO nimmt Italien an internationalen Missionen zur Stabilisierung von Krisenregionen teil. Diese Missionen, unter anderem in Afghanistan oder im Irak, sind auf die Bekämpfung transnationaler terroristischer Netzwerke sowie auf den Aufbau lokaler Sicherheitsstrukturen ausgerichtet.
Auf regionaler Ebene arbeitet Italien mit Staaten des Mittelmeer-raums und des westlichen Balkans zusammen. Diese Kooperation konzentriert sich insbesondere auf die Überwachung transnatio-naler
In Europa ist ein besorgniserregender Anstieg der Zahl jugendlicher Terroristen zu verzeichnen. 2024 wurden insgesamt 58 Terroranschläge oder vereitelte Anschläge registriert, darunter 24 islamistisch motivierte. Im Vergleich zum Vorjahr mit nur 14 ähnlichen Vorfällen stellt dies einen erheblichen Anstieg dar.
Besonders alarmierend ist die zunehmende Beteiligung von Jugendlichen im Alter von 13 bis 17 Jahren. Fast 70 solcher Fälle wurden dokumentiert, wobei die Radikalisierung dieser jungen Menschen häufig über Online-Plattformen erfolgt, auf denen extremistische Gruppen gezielt Kontakt aufnehmen.
Die Mehrheit der Täter agiert als sogenannte “einsame Wölfe”, was ihre Identifikation und Verhinderung erschwert. Typische Angriffsformen sind Messerattacken und Fahrzeugrammungen; Schusswaffeneinsätze sind seltener. Trotz der steigenden Zahl von Anschlägen zeigt die Statistik, dass durch präventive Maßnahmen fast 300 Personen festgenommen wurden, was die Bedeutung frühzeitiger Intervention unterstreicht.
In Ländern wie Spanien, Deutschland und Italien wurden jeweils zwischen 60 und 80 Personen festgenommen, während in Griechenland hauptsächlich linksextremistische und anarchistische Aktivitäten im Fokus stehen. In Österreich und Litauen sind nur wenige Vorfälle bekannt. In Ungarn wurde bislang nur eine Person festgenommen.
Seit 2017 sind erhebliche Fortschritte in den europäischen Sicherheitsbehörden erzielt worden, was zu einer drastischen Reduzierung schwerer, massenhaft Opfer fordernder Anschläge geführt hat. Dennoch bleibt die Bedrohung durch jugendliche Extremisten eine ernsthafte Herausforderung.