Niger, der flächenmäßig größte Staat Westafrikas, blickt auf eine lange und wechselhafte Geschichte unterschiedlicher staatlicher Organisationsformen zurück. Im Laufe der Jahrtausende führte die zunehmende Desertifikation des ursprünglich fruchtbaren Landes dazu, dass insbesondere der Norden stark nomadisch geprägt wurde. Die heutigen Staatsgrenzen sind das Ergebnis gewaltsamer Eroberungen während der französischen Kolonialzeit. Zwar erlangte Niger im Jahr 1960 seine Unabhängigkeit, blieb jedoch weiterhin stark unter französischem Einfluss. In den folgenden Jahrzehnten kam es wiederholt zu politischen Umstürzen sowie zu Konflikten, insbesondere mit den Tuareg. Eine jüngste Phase parlamentarischer Demokratie endete schließlich im Jahr 2023 mit einem antifranzösischen Militärputsch, der zugleich eine außenpolitische Neuausrichtung einleitete.
Geografisch liegt Niger in Westafrika zwischen 11°42′ und 23°31′ nördlicher Breite sowie zwischen 0°10′ und 16° östlicher Länge. Das Land ist durch seine Lage im Sahel stark von klimatischen Extrembedingungen geprägt.
In außenpolitischer Hinsicht vollzog Niger zuletzt einen bedeutenden Kurswechsel. Am 6. Juli 2024 gründeten die Militärregierungen von Niger, Mali und Burkina Faso in der Hauptstadt Niamey die Konföderation der Allianz der Sahelstaaten (AES). Diese entstand aus einem zuvor geschlossenen Verteidigungspakt und markiert eine deutliche politische und wirtschaftliche Abkehr von der westafrikanischen Staatengemeinschaft ECOWAS, aus der Niger im Januar 2025 offiziell austrat. Ziel der neuen Allianz ist eine umfassende Integration in verschiedenen Bereichen. Dazu zählen unter anderem der Aufbau einer gemeinsamen Streitkraft mit rund 5000 Soldaten zur Terrorismusbekämpfung, die Gründung einer gemeinsamen Investitionsbank, die Förderung von Infrastruktur- und Landwirtschaftsprojekten sowie die Einführung eines gemeinsamen Reisepasses und einer gemeinsamen Währung. Darüber hinaus sollen Handelsregeln harmonisiert und ein einheitlicher Markt geschaffen werden. Langfristig wird sogar eine föderale Struktur angestrebt. Bereits im September 2024 wurde ein neuer biometrischer Reisepass eingeführt, und im Dezember präsentierte die Allianz ein gemeinsames Emblem mit dem Motto „Ein Raum, ein Volk, ein Schicksal“. Parallel dazu zog Deutschland im Jahr 2024 seine Truppen aus Niamey ab, während die USA ihren Truppenabzug bis Mitte September 2025 vollständig abschlossen.
Wirtschaftlich verzeichnete Niger im Jahr 2024 ein starkes Wachstum von 10,3 %, das vor allem auf steigende Erdölexporte sowie die Entwicklung des Agrarsektors zurückzuführen ist. Auch die Aufhebung der nach dem Putsch verhängten Sanktionen wirkte sich positiv aus. Für das Jahr 2025 wird ein weiterhin solides Wachstum von etwa 6,6 % erwartet, insbesondere durch den Ausbau der Ölförderung. Gleichzeitig blieb die Inflation mit 9,1 % im Jahr 2024 relativ hoch, was vor allem auf Lebensmittelknappheit und Importprobleme zurückzuführen ist. Für 2025 wird jedoch eine gewisse Entspannung prognostiziert.
Trotz dieser wirtschaftlichen Fortschritte bleibt die soziale und humanitäre Lage im Niger äußerst angespannt. Im Index der menschlichen Entwicklung belegte das Land 2023 den vorletzten Platz weltweit (188 von 193 Staaten). Auch die Geschlechterungleichheit ist hoch, mit Rang 160. Die durchschnittliche Schulbesuchsdauer ist sehr gering und beträgt lediglich etwa ein Jahr für Mädchen und knapp zwei Jahre für Jungen. Im Welthunger-Index 2024 wird die Lage als „ernst“ eingestuft (Platz 121 von 127), und 13,3 % der Bevölkerung gelten als unterernährt. Besonders betroffen sind Kinder: Fast die Hälfte der unter Fünfjährigen (47,7 %) ist in ihrer Entwicklung eingeschränkt. Zudem lebten im Jahr 2024 rund 43,5 % der Bevölkerung in extremer Armut mit weniger als 2,15 US-Dollar pro Tag, wobei bis 2027 eine leichte Verbesserung auf etwa 35,8 % erwartet wird. Gleichzeitig verschärfte sich die Situation für internationale Hilfsorganisationen erheblich. Mehrere NGOs verloren ihre Lizenzen, darunter 2024 Acted und APBE. Anfang 2025 ordnete die Regierung zudem die Schließung von Büros des Roten Kreuzes an und wies ausländisches Personal aus. Auch die Pressefreiheit verschlechterte sich weiter; im Jahr 2025 belegte Niger Rang 83 von 180 Ländern.
Zusätzlich wurde das Land im Jahr 2024 von schweren Naturkatastrophen getroffen. Zwischen Juni und September führten außergewöhnlich starke Regenfälle zu verheerenden Überschwemmungen. Insgesamt waren mehr als 1,5 Millionen Menschen betroffen, rund 400 Menschen kamen ums Leben, und zahlreiche weitere wurden verletzt. Die Infrastruktur wurde massiv beschädigt: Verkehrswege waren unterbrochen, etwa 158.000 Häuser wurden zerstört, und der Schulunterricht musste zeitweise ausgesetzt werden. Auch die Landwirtschaft erlitt große Verluste, unter anderem durch den Tod von rund 31.000 Nutztieren. Diese Ereignisse zählen zu den schwersten Naturkatastrophen in der jüngeren Geschichte des Landes.
Innenpolitisch befindet sich Niger weiterhin in einer Übergangsphase. Im Februar 2025 empfahl ein nationaler Ausschuss mit 700 Mitgliedern eine fünfjährige Übergangsfrist, um eine Rückkehr zur zivilen Ordnung vorzubereiten. Diese soll jedoch unter neuen politischen Rahmenbedingungen erfolgen: Bestehende Parteien sollen abgeschafft und durch maximal fünf neue Parteien ersetzt werden. Die Übergangsregierung bleibt weiterhin unter militärischer Führung, wobei General Abdourahamane Tchiani an der Macht bleibt und sogar die Möglichkeit erhält, bei zukünftigen Wahlen zu kandidieren.
Kap Verde stellt im internationalen Vergleich einen Staat mit sehr niedriger terroristischer Bedrohung dar. Für den Inselstaat sind weder historisch noch aktuell terroristische Anschläge dokumentiert, und es existieren keine belastbaren Hinweise auf die Präsenz aktiver terroristischer Organisationen oder Netzwerke.
Auch im regionalen Kontext nimmt Kap Verde eine Sonderrolle ein: Während der Sahelraum – insbesondere Länder wie Mali, Burkina Faso oder Niger – ein globales Zentrum jihadistischer Gewalt bildet, bleibt Kap Verde aufgrund seiner geografischen Insellage, politischen Stabilität und gesellschaftlichen Kohäsion von diesen Dynamiken weitgehend unberührt. Die stabile demokratische Ordnung, das Fehlen signifikanter ethnischer oder religiöser Konfliktlinien sowie eine vergleichsweise effektive staatliche Kontrolle wirken als strukturelle Schutzfaktoren gegen die Entstehung extremistischer Strukturen.
Die einzige sicherheitspolitisch relevante transnationale Dimension ergibt sich aus der geografischen Lage des Archipels zwischen Westafrika, Europa und Südamerika. Kap Verde fungiert als Transitkorridor für den internationalen Drogenhandel, insbesondere für Kokainrouten über den Atlantik. Daraus resultiert eine potenzielle – jedoch bislang nicht empirisch belegte – Schnittstelle zwischen organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung.
Aktuell verfolgen die im Land aktiven kriminellen Netzwerke primär ökonomische Interessen ohne ideologische Ausrichtung, sodass keine operative Verbindung zu terroristischen Strukturen nachweisbar ist.
Spezifische terroristische Risiken lassen sich mangels konkreter Bedrohungslage nur theoretisch ableiten. Potenzielle Zielobjekte wären im Falle eines Anschlags vor allem Einrichtungen mit hohem symbolischem oder wirtschaftlichem Wert, darunter touristische Infrastruktur auf Inseln wie Sal und Boa Vista, internationale Flughäfen und Häfen sowie staatliche Einrichtungen in der Hauptstadt Praia. Diese Einschätzung basiert jedoch auf allgemeinen Mustern internationaler Anschlagslogik und nicht auf konkreten Hinweisen.
Ebenso existieren keine empirischen Daten zu bevorzugten Anschlagsmethoden. Sollte es hypothetisch zu einem Vorfall kommen, wären aufgrund der fehlenden logistischen und organisatorischen Voraussetzungen im Land eher einfache, niedrigkomplexe Angriffsformen – etwa Einzeltäterhandlungen – denkbar, während koordinierte oder technisch anspruchsvolle Operationen als unwahrscheinlich gelten.
Räumlich konzentriert sich ein potenzielles, wenn auch sehr geringes Risiko auf urbane Zentren wie Praia und Mindelo sowie auf touristische Enklaven, da diese über die relevanteste Infrastruktur und internationale Sichtbarkeit verfügen. Gleichzeitig sind diese Bereiche auch am stärksten überwacht. Ländliche und abgelegene Inselregionen weisen hingegen weder strategische Attraktivität noch geeignete Voraussetzungen für terroristische Aktivitäten auf.
Im Bereich Radikalisierung und Rückkehrer zeigt sich ebenfalls ein unauffälliges Lagebild. Es existieren keine Hinweise auf lokale Rekrutierungsnetzwerke oder systematische Radikalisierungsprozesse innerhalb der Bevölkerung. Ebenso liegen keine belastbaren Daten zu sogenannten Foreign Terrorist Fighters mit Bezug zu Kap Verde oder zu Rückkehrern aus Konfliktgebieten vor.
Auch Heimradikalisierung durch Online-Propaganda ist bislang nicht als relevantes Phänomen dokumentiert. Die gesellschaftliche Struktur, geprägt durch soziale Kohäsion und relative politische Stabilität, wirkt hier als präventiver Faktor.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage der Terrorismusbekämpfung in Italien beruht auf einer Kombination aus verfassungsrechtlichen Bes-timmungen, strafrechtlichen Normen und spezifischen Anti-Terror-Gesetzen. Die italienische Verfassung garantiert grundlegende Freiheitsrechte, erlaubt jedoch unter bestimmten Bedingungen Einschränkungen zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit. Artikel 13 schützt die persönliche Freiheit, sieht jedoch ge-setzlich geregelte Eingriffe vor, während Artikel 16 Ein-schränkungen der Bewegungsfreiheit aus Gründen der öffen-tlichen Sicherheit zulässt. Artikel 113 garantiert die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung staatlicher Maßnahmen.
Den strafrechtlichen Kern bildet das italienische Strafgesetzbuch (Codice Penale), insbesondere Artikel 270 und die folgenden Bes-timmungen. Diese kriminalisieren die Bildung terroristischer Vereinigungen, die Unterstützung terroristischer Aktivitäten sowie die Teilnahme an entsprechenden Netzwerken. Artikel 270-bis erweitert diese Regelungen auf Organisationen mit dem Ziel des in-ternationalen Terrorismus und ermöglicht strafrechtliche Er-mittlungen bereits im Stadium der Planung oder Unterstützung terroristischer Aktivitäten.
Die rechtliche Architektur wurde seit den frühen 2000er-Jahren mehrfach erweitert. Das Gesetz Nr. 438/2001 stärkte die Er-mittlungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden und schuf zusätzli-che Instrumente zur präventiven Überwachung. Mit dem Gesetz Nr. 155/2005, häufig als „Legge Pisanu“ bezeichnet, wurden neue Straftatbestände im Bereich Terrorismusfinanzierung und Rekrutierung eingeführt.
Eine grundlegende institutionelle Reform erfolgte mit dem Gesetz Nr. 124/2007, das die Organisation der italienischen Na-chrichtendienste neu strukturierte und ein koordiniertes System zur Sammlung und Analyse sicherheitsrelevanter Informationen einführte. Gleichzeitig wurden parlamentarische Kontrollmechanismen etabliert.
Im Kontext der internationalen Terrorismusbekämpfung wurde das Gesetzesdekret Nr. 7 vom Februar 2015 verabschiedet, das später in Gesetz Nr. 43/2015 überführt wurde. Diese Reform zielte insbesondere auf die Bekämpfung sogenannter „Foreign Terrorist Fighters“. Sie ermöglichte präventive Maßnahmen gegen Perso-nen, die in Konfliktgebiete reisen oder terroristische Aktivitäten unterstützen könnten, sowie eine Erweiterung der Ermittlungsin-strumente im Bereich digitaler Kommunikation.
Ein charakteristisches Element der italienischen Sicher-heitsgesetzgebung ist der Einsatz administrativer Maßnahmen. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit, ausländische Staatsangehörige aus Gründen der nationalen Sicherheit auszuweisen, wenn Hinweise auf extremistische Aktivitäten bestehen. Diese Maßnahme wird präventiv eingesetzt und ist ein häufig angewandtes Instrument der italienischen Anti-Terror-Praxis.
Darüber hinaus enthält die Gesetzgebung Regelungen zur ge-heimdienstlichen Überwachung, zur Zusammenarbeit mit Tele-kommunikationsunternehmen sowie zur Bekämpfung der Terror-ismusfinanzierung. Kommunikationsanbieter sind verpflichtet, im Rahmen gesetzlicher Vorgaben mit Sicherheitsbehörden zusammenzuarbeiten.
Institutionelle Strukturen
Die Terrorismusbekämpfung in Italien basiert auf einer mehrschichtigen institutionellen Struktur, die Nachrichtendienste, Polizeibehörden, militärische Einheiten und koordinierende Regierungsorgane umfasst.
Das zentrale Koordinationsorgan ist das Dipartimento delle In-formazioni per la Sicurezza (DIS). Diese Behörde koordiniert die italienischen Nachrichtendienste, analysiert sicherheitsrelevante Informationen und stellt den Austausch zwischen den verschie-denen Sicherheitsinstitutionen sicher.
Die operative Arbeit wird hauptsächlich von zwei Na-chrichtendiensten durchgeführt. Die Agenzia Informazioni e Sicurezza Interna (AISI) ist für die innere Sicherheit zuständig und konzentriert sich auf die Beobachtung extremistischer Aktivitäten innerhalb des Landes. Die Agenzia Informazioni e Sicurezza Esterna (AISE) ist für Auslandsaufklärung verantwortlich und analysiert internationale terroristische Netzwerke sowie geopolitische Bed-rohungen.
Neben den Nachrichtendiensten spielen Polizeibehörden eine zentrale Rolle. Die Polizia di Stato führt kriminalpolizeiliche Er-mittlungen im Bereich Terrorismusbekämpfung durch. Die Cara-binieri, eine militärisch organisierte Polizeitruppe, verfügen über spezialisierte Einheiten für Terrorismusbekämpfung, darunter das Raggruppamento Operativo Speciale (ROS) sowie die Spezi-aleinheit Gruppo di Intervento Speciale (GIS), die für Hochrisikoeinsätze und Geiselbefreiungen eingesetzt wird. Die Guardia di Finanza übernimmt eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche.
Zur Koordination von Sicherheitsanalysen wurde das Comitato di Analisi Strategica Antiterrorismo (C.A.S.A.) eingerichtet, ein interin-stitutionelles Gremium, in dem Nachrichtendienste und Polizeibehörden regelmäßig Informationen austauschen und Bed-rohungsanalysen erstellen.
Im militärischen Bereich unterstützen die Streitkräfte die Terroris-musbekämpfung insbesondere durch den Schutz sensibler Einrichtungen im Inland sowie durch internationale Missionen. Im Rahmen der seit 2008 laufenden Operation „Strade Sicure“ werden Soldaten zur Unterstützung der Polizei bei der Bewachung sensibler Ziele eingesetzt. Ergänzend existiert die Nationale Cy-bersecurity-Agentur (ACN), die für den Schutz kritischer digitaler Infrastruktur verantwortlich ist.
Die politische Koordination erfolgt über den Interministeriellen Ausschuss für die Sicherheit der Republik (CISR), der unter Lei-tung der Regierung die nationale Sicherheitsstrategie festlegt.
Nationale Strategien und Programme
Die italienische Strategie zur Terrorismusbekämpfung kombiniert repressive Maßnahmen mit präventiven Ansätzen zur Verhinderung von Radikalisierung.
Ein zentrales Element ist die frühzeitige Identifikation extrem-istischer Netzwerke und radikalisierter Personen. Sicherheits-behörden überwachen sowohl physische Netzwerke als auch digi-tale Kommunikationsräume. Diese Maßnahmen werden durch ge-setzliche Regelungen ermöglicht, die Überwachung, Reisebeschränkungen oder administrative Maßnahmen gegen poten-zielle Gefährder erlauben.
Ein weiteres Instrument stellt die administrative Ausweisung radikalisierter ausländischer Staatsangehöriger dar. Diese Maßnahme wird von den Behörden regelmäßig angewendet, um potenzielle Gefährder aus dem Land zu entfernen, bevor strafrechtlich relevante Aktivitäten festgestellt werden.
Programme zur Prävention von Radikalisierung werden in mehreren gesellschaftlichen Bereichen umgesetzt. Im Bildungs-system werden Initiativen zur Sensibilisierung gegenüber extrem-istischen Narrativen durchgeführt. Im Gefängnissystem existieren spezielle Programme zur Beobachtung möglicher Radikalisier-ungsprozesse unter Inhaftierten. Diese Programme beinhalten psychologische Betreuung sowie religiöse Dialogangebote.
Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren Maßnahmen zur Bekämpfung digitaler Radikalisierung entwickelt. Sicherheits-behörden analysieren extremistische Online-Propaganda und ar-beiten mit Technologieunternehmen zusammen, um die Verbrei-tung extremistischer Inhalte zu begrenzen.
Internationale Zusammenarbeit
Die italienische Terrorismusbekämpfung ist eng in internationale Sicherheitsstrukturen eingebunden. Als Mitglied der Eu-ropäischen Union, der NATO und der Vereinten Nationen beteiligt sich Italien an zahlreichen multilateralen Initiativen zur Bekämp-fung von Terrorismus und gewalttätigem Extremismus.
Auf europäischer Ebene arbeitet Italien mit Institutionen wie Eu-ropol, Eurojust und dem Schengen-Informationssystem zusammen. Diese Strukturen ermöglichen den Austausch von Infor-mationen über Verdächtige, Netzwerke und Finanzströme.
Darüber hinaus beteiligt sich Italien an europäischen Mechanis-men wie der Nutzung von Fluggastdatensystemen (Passenger Name Record – PNR), die zur Identifikation verdächtiger Rei-sebewegungen eingesetzt werden.
Innerhalb der NATO nimmt Italien an internationalen Missionen zur Stabilisierung von Krisenregionen teil. Diese Missionen, unter anderem in Afghanistan oder im Irak, sind auf die Bekämpfung transnationaler terroristischer Netzwerke sowie auf den Aufbau lokaler Sicherheitsstrukturen ausgerichtet.
Auf regionaler Ebene arbeitet Italien mit Staaten des Mittelmeer-raums und des westlichen Balkans zusammen. Diese Kooperation konzentriert sich insbesondere auf die Überwachung transnatio-naler
In Europa ist ein besorgniserregender Anstieg der Zahl jugendlicher Terroristen zu verzeichnen. 2024 wurden insgesamt 58 Terroranschläge oder vereitelte Anschläge registriert, darunter 24 islamistisch motivierte. Im Vergleich zum Vorjahr mit nur 14 ähnlichen Vorfällen stellt dies einen erheblichen Anstieg dar.
Besonders alarmierend ist die zunehmende Beteiligung von Jugendlichen im Alter von 13 bis 17 Jahren. Fast 70 solcher Fälle wurden dokumentiert, wobei die Radikalisierung dieser jungen Menschen häufig über Online-Plattformen erfolgt, auf denen extremistische Gruppen gezielt Kontakt aufnehmen.
Die Mehrheit der Täter agiert als sogenannte “einsame Wölfe”, was ihre Identifikation und Verhinderung erschwert. Typische Angriffsformen sind Messerattacken und Fahrzeugrammungen; Schusswaffeneinsätze sind seltener. Trotz der steigenden Zahl von Anschlägen zeigt die Statistik, dass durch präventive Maßnahmen fast 300 Personen festgenommen wurden, was die Bedeutung frühzeitiger Intervention unterstreicht.
In Ländern wie Spanien, Deutschland und Italien wurden jeweils zwischen 60 und 80 Personen festgenommen, während in Griechenland hauptsächlich linksextremistische und anarchistische Aktivitäten im Fokus stehen. In Österreich und Litauen sind nur wenige Vorfälle bekannt. In Ungarn wurde bislang nur eine Person festgenommen.
Seit 2017 sind erhebliche Fortschritte in den europäischen Sicherheitsbehörden erzielt worden, was zu einer drastischen Reduzierung schwerer, massenhaft Opfer fordernder Anschläge geführt hat. Dennoch bleibt die Bedrohung durch jugendliche Extremisten eine ernsthafte Herausforderung.