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Allgemeine Bedrohungslage

Die Terrorismusbedrohung in Italien ist historisch durch mehrere ideologisch unterschiedliche Formen politischer Gewalt geprägt und entwickelte sich über mehrere Phasen, die von innerstaat-lichem Extremismus bis zu transnational inspirierten Bed-rohungen reichen.

Eine zentrale historische Phase stellen die sogenannten Anni di piombo (Bleijahre) dar, die von den späten 1960er-Jahren bis in die 1980er-Jahre reichten. In diesem Zeitraum verübten linksex-treme Organisationen wie die Brigate Rosse sowie rechtsextreme Netzwerke zahlreiche Anschläge, Entführungen und politische Morde. Ein prägendes Ereignis dieser Phase war die Entführung und Ermordung des ehemaligen Ministerpräsidenten Aldo Moro im Jahr 1978 durch die Brigate Rosse.

Die intensive Auseinandersetzung mit politischem Terrorismus führte dazu, dass italienische Sicherheitsbehörden langfristige Erfahrung in der Überwachung, Infiltration und Zerschlagung dezentral organisierter Terrorzellen entwickelten.

Bereits in den frühen 1990er-Jahren registrierten italienische Behörden jihadistische Netzwerke mit nordafrikanischen Verbindungen. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere das Islamic Cultural Institute in Mailand identifiziert, das von einer mit den Muslimbrüdern verbundenen Gruppe gegründet worden war und Kämpfer aus Afghanistan und Algerien logistisch und fi-nanziell unterstützte. Das US-Finanzministerium bezeichnete diese Einrichtung als bedeutenden europäischen Knotenpunkt von Al-Qaida-Strukturen.
Heute steht vor allem international inspirierter jihadistischer Ex-tremismus im Mittelpunkt der sicherheitsbehördlichen Analyse. Obwohl Italien im europäischen Vergleich bislang keinen großangelegten jihadistischen Massenanschlag erlebt hat, bleibt das Risiko durch transnationale Netzwerke, radikalisierte Einzelpersonen und logistische Unterstützungsstrukturen bestehen. Italienische Behörden identifizieren in diesem Zusam-menhang mehrere Bedrohungsquellen, darunter extremistische Akteure aus Nordafrika, zurückkehrende ausländische Terroris-tenkämpfer, anarchistische Gruppierungen, einheimische Gewalttäter sowie militante Netzwerke vom westlichen Balkan.
Italienische Strafverfolgungsbehörden verfolgen terroristische Verdachtsfälle konsequent und setzen regelmäßig auf präventive Maßnahmen wie strafrechtliche Ermittlungen, Überwachung und die Ausweisung ausländischer Staatsangehöriger aus Gründen der nationalen Sicherheit.
Neben operativen Netzwerken existieren auch Unterstützungs- und Finanzierungsstrukturen. Im Dezember 2025 wurden neun Personen verhaftet, die über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren unter dem Deckmantel humanitärer Spendensammlungen mehrere Millionen Euro für die Hamas gesammelt haben sollen.

Spezifische Risiken

Die spezifische Risikolage ergibt sich aus der Kombination sym-bolischer Ziele, urbaner Infrastruktur und internationaler Auf-merksamkeit.
In jihadistischer Propaganda wird Rom aufgrund seiner religiösen Bedeutung wiederholt erwähnt. Innerhalb dieser Kommunikation wird auf eine religiöse Überlieferung Bezug genommen, die die Eroberung Roms durch islamische Heere beschreibt. Ein zentrales strukturelles Ziel ist dabei der Vatikan, gegen den sowohl 2010 als auch 2016 Anschlagsplanungen aufgedeckt wurden.

Eine Bedrohung konzentriert sich auf urbane Räume aufgrund ihrer politischen Bedeutung, touristischen Attraktivität und infra-strukturellen Dichte zentrale Risikozonen. Dünn besiedelte Re-gionen weisen insgesamt eine geringere Zielattraktivität auf, kön-nen jedoch als Rückzugs- oder Planungsräume genutzt werden.
Ermittlungen italienischer Behörden dokumentierten ji-hadistische Zellen in Städten wie Bari, Brindisi, Miland, Olbia auf Sardinien, Meran, Rom.
Die dokumentierten Planungen und die europäische Ver-gleichslage zeigen ein breites taktisches Spektrum möglicher An-schlagsformen. Dazu gehören improvisierte Sprengvorrichtung-en, Fahrzeugangriffe auf Menschenmengen, Selbstmordanschläge sowie Angriffe durch einzelne Täter ohne direkte organisatorische Einbindung. Sicherheitsmaßnahmen wie Fahrzeugsperren, Zugangskontrollen und Metalldetektoren reduzieren bestimmte Risiken, können jedoch komplexere Mehrphasen-Angriffe, etwa mit Sprengsätzen oder durch Täter, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen, strukturell nicht vollständig ausschließen.

Rückkehrer und radikalisierte Personen

Ein zentraler Bestandteil der Bedrohungsanalyse betrifft radikalisierte Einzelpersonen sowie Personen mit Verbindungen zu Konfliktgebieten im Nahen Osten. Insgesamt reisten etwa 125 Personen mit Bezug zu Italien nach Syrien oder in den Irak, um sich dort militanten Gruppen anzuschließen. Die Mehrheit dieser Personen besaß keine italienische Staatsangehörigkeit. Im eu-ropäischen Vergleich ist diese Zahl relativ niedrig. Belgien ver-zeichnete beispielsweise rund 470 und Schweden etwa 300 sol-cher Fälle, obwohl beide Staaten deutlich kleinere Bevölkerungen haben.

Die vorhandenen Daten zeigen, dass das Ausmaß innerstaatlicher Radikalisierung in Italien insgesamt geringer ist als in vielen an-deren europäischen Ländern. Dennoch existiert eine jihadistische Szene, die strukturell mit anderen europäischen Netzwerken ver-gleichbar ist, jedoch kleiner und weniger komplex organisiert ist.
Ein Teil der Personen mit Bezug zu Italien befindet sich weiterhin in Konfliktregionen. Nach offiziellen Angaben befanden sich zu-letzt noch etwa drei inhaftierte sowie drei vertriebene italienische Staatsangehörige in Nordostsyrien. Italien hat mehrere dieser Per-sonen repatriiert und gehört damit zu den wenigen europäischen Staaten, die aktiv Rückführungen durchgeführt haben.

Neben Rückkehrern stellt Heimradikalisierung einen relevanten Faktor dar. In mehreren Fällen wurden Personen identifiziert, die sich ohne direkte organisatorische Einbindung radikalisierten. Viele dieser Personen verfügten über eine geringe religiöse Aus-bildung und radikalisierten sich vor allem über digitale Plattfor-men oder informelle Netzwerke. Ein Beispiel ist eine im Mai 2025 erfolgte Festnahme eines 24-jährigen Italieners in Perugia, der im Verdacht stand, jihadistische Internetseiten besucht und um-fangreiche Dateien zur Herstellung von Waffen und Sprengvorrich-tungen heruntergeladen zu haben. Die Ermittlungen erfolgten in Zusammenarbeit mit US-Behörden.
Radikalisierungsprozesse folgen dabei mehreren dokumentierten Mustern, darunter Online-Radikalisierung über soziale Medien und extremistische Internetforen, Radikalisierung im Gefängnis-system sowie ideologische Mobilisierung in kleinen informellen Netzwerken. Europäische Sicherheitsberichte weisen zudem darauf hin, dass terroristische Organisationen zunehmend Ju-gendliche und Minderjährige ansprechen und ihre Propaganda verstärkt über populäre digitale Plattformen verbreiten.

Trends und Entwicklungen

Die aktuelle Entwicklung der Bedrohungslage zeigt eine Kombina-tion aus sicherheitsbehördlicher Aktivität, strukturellen Risiken und sich verändernden technologischen Rahmenbedingungen. Im Jahr 2024 wurden in der Europäischen Union insgesamt 449 Personen wegen terroristischer Straftaten verhaftet, davon 62 in Italien. Damit lag Italien hinter Spanien und Frankreich, aber vor Deutschland.

Statistische Erfassungen der Europäischen Union zeigen außer-dem, dass im Jahr 2023 insgesamt 30 Anschläge oder Anschlags-versuche in Italien registriert wurden, wobei diese Kategorie sowohl vereitelte als auch gescheiterte Anschläge einschließt. Die Zahl liegt damit über den entsprechenden Werten in einigen an-deren europäischen Staaten.
Parallel dazu verändern technologische Entwicklungen die opera-tive Umgebung extremistischer Gruppen. Terroristische Akteure nutzen zunehmend verschlüsselte Kommunikationsplattformen, soziale Medien, digitale Propagandakanäle, Gaming-Umgebungen sowie generative KI-Technologien zur Erstellung und Verbreitung extremistischer Inhalte. Darüber hinaus werden Kryptowährungen für Finanztransaktionen eingesetzt, um Geldflüsse schwerer na-chvollziehbar zu machen.

In der operativen Praxis zeigt sich zudem ein struktureller Trend zu Einzeltätern. Ein Großteil der jüngeren Anschlagsversuche in Eu-ropa wird von Personen durchgeführt, die sich eigenständig radikalisiert haben und ohne direkte organisatorische Steuerung handeln. Diese Täter werden häufig über Online-Plattformen ide-ologisch beeinflusst.
Die institutionelle Reaktion Italiens basiert auf einer um-fangreichen Sicherheitsarchitektur. Das Gesetzesdekret Nr. 7 aus dem Jahr 2015 ermöglicht es den Behörden, Personen mit Verbindungen zur fundamentalistischen Szene an der Ausreise zu hindern sowie Nicht-EU-Bürger aus Gründen der nationalen Sicherheit auszuweisen. Die strategische Koordination erfolgt über das Dipartimento delle Informazioni per la Sicurezza sowie die Nachrichtendienste AISI und AISE. Aufgrund seiner geo-grafischen Lage im Mittelmeerraum ist Italien zudem in zahlreiche internationale Kooperationen zur Terrorismusbekämpfung eingebunden.

 
 

 

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage der Terrorismusbekämpfung in Italien beruht auf einer Kombination aus verfassungsrechtlichen Bes-timmungen, strafrechtlichen Normen und spezifischen Anti-Terror-Gesetzen. Die italienische Verfassung garantiert grundlegende Freiheitsrechte, erlaubt jedoch unter bestimmten Bedingungen Einschränkungen zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit. Artikel 13 schützt die persönliche Freiheit, sieht jedoch ge-setzlich geregelte Eingriffe vor, während Artikel 16 Ein-schränkungen der Bewegungsfreiheit aus Gründen der öffen-tlichen Sicherheit zulässt. Artikel 113 garantiert die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung staatlicher Maßnahmen.

Den strafrechtlichen Kern bildet das italienische Strafgesetzbuch (Codice Penale), insbesondere Artikel 270 und die folgenden Bes-timmungen. Diese kriminalisieren die Bildung terroristischer Vereinigungen, die Unterstützung terroristischer Aktivitäten sowie die Teilnahme an entsprechenden Netzwerken. Artikel 270-bis erweitert diese Regelungen auf Organisationen mit dem Ziel des in-ternationalen Terrorismus und ermöglicht strafrechtliche Er-mittlungen bereits im Stadium der Planung oder Unterstützung terroristischer Aktivitäten.

Die rechtliche Architektur wurde seit den frühen 2000er-Jahren mehrfach erweitert. Das Gesetz Nr. 438/2001 stärkte die Er-mittlungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden und schuf zusätzli-che Instrumente zur präventiven Überwachung. Mit dem Gesetz Nr. 155/2005, häufig als „Legge Pisanu“ bezeichnet, wurden neue Straftatbestände im Bereich Terrorismusfinanzierung und Rekrutierung eingeführt.

Eine grundlegende institutionelle Reform erfolgte mit dem Gesetz Nr. 124/2007, das die Organisation der italienischen Na-chrichtendienste neu strukturierte und ein koordiniertes System zur Sammlung und Analyse sicherheitsrelevanter Informationen einführte. Gleichzeitig wurden parlamentarische Kontrollmechanismen etabliert.

Im Kontext der internationalen Terrorismusbekämpfung wurde das Gesetzesdekret Nr. 7 vom Februar 2015 verabschiedet, das später in Gesetz Nr. 43/2015 überführt wurde. Diese Reform zielte insbesondere auf die Bekämpfung sogenannter „Foreign Terrorist Fighters“. Sie ermöglichte präventive Maßnahmen gegen Perso-nen, die in Konfliktgebiete reisen oder terroristische Aktivitäten unterstützen könnten, sowie eine Erweiterung der Ermittlungsin-strumente im Bereich digitaler Kommunikation.

Ein charakteristisches Element der italienischen Sicher-heitsgesetzgebung ist der Einsatz administrativer Maßnahmen. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit, ausländische Staatsangehörige aus Gründen der nationalen Sicherheit auszuweisen, wenn Hinweise auf extremistische Aktivitäten bestehen. Diese Maßnahme wird präventiv eingesetzt und ist ein häufig angewandtes Instrument der italienischen Anti-Terror-Praxis.

Darüber hinaus enthält die Gesetzgebung Regelungen zur ge-heimdienstlichen Überwachung, zur Zusammenarbeit mit Tele-kommunikationsunternehmen sowie zur Bekämpfung der Terror-ismusfinanzierung. Kommunikationsanbieter sind verpflichtet, im Rahmen gesetzlicher Vorgaben mit Sicherheitsbehörden zusammenzuarbeiten.

Institutionelle Strukturen

Die Terrorismusbekämpfung in Italien basiert auf einer mehrschichtigen institutionellen Struktur, die Nachrichtendienste, Polizeibehörden, militärische Einheiten und koordinierende Regierungsorgane umfasst.

Das zentrale Koordinationsorgan ist das Dipartimento delle In-formazioni per la Sicurezza (DIS). Diese Behörde koordiniert die italienischen Nachrichtendienste, analysiert sicherheitsrelevante Informationen und stellt den Austausch zwischen den verschie-denen Sicherheitsinstitutionen sicher.

Die operative Arbeit wird hauptsächlich von zwei Na-chrichtendiensten durchgeführt. Die Agenzia Informazioni e Sicurezza Interna (AISI) ist für die innere Sicherheit zuständig und konzentriert sich auf die Beobachtung extremistischer Aktivitäten innerhalb des Landes. Die Agenzia Informazioni e Sicurezza Esterna (AISE) ist für Auslandsaufklärung verantwortlich und analysiert internationale terroristische Netzwerke sowie geopolitische Bed-rohungen.

Neben den Nachrichtendiensten spielen Polizeibehörden eine zentrale Rolle. Die Polizia di Stato führt kriminalpolizeiliche Er-mittlungen im Bereich Terrorismusbekämpfung durch. Die Cara-binieri, eine militärisch organisierte Polizeitruppe, verfügen über spezialisierte Einheiten für Terrorismusbekämpfung, darunter das Raggruppamento Operativo Speciale (ROS) sowie die Spezi-aleinheit Gruppo di Intervento Speciale (GIS), die für Hochrisikoeinsätze und Geiselbefreiungen eingesetzt wird. Die Guardia di Finanza übernimmt eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche.

Zur Koordination von Sicherheitsanalysen wurde das Comitato di Analisi Strategica Antiterrorismo (C.A.S.A.) eingerichtet, ein interin-stitutionelles Gremium, in dem Nachrichtendienste und Polizeibehörden regelmäßig Informationen austauschen und Bed-rohungsanalysen erstellen.

Im militärischen Bereich unterstützen die Streitkräfte die Terroris-musbekämpfung insbesondere durch den Schutz sensibler Einrichtungen im Inland sowie durch internationale Missionen. Im Rahmen der seit 2008 laufenden Operation „Strade Sicure“ werden Soldaten zur Unterstützung der Polizei bei der Bewachung sensibler Ziele eingesetzt. Ergänzend existiert die Nationale Cy-bersecurity-Agentur (ACN), die für den Schutz kritischer digitaler Infrastruktur verantwortlich ist.

Die politische Koordination erfolgt über den Interministeriellen Ausschuss für die Sicherheit der Republik (CISR), der unter Lei-tung der Regierung die nationale Sicherheitsstrategie festlegt.

Nationale Strategien und Programme

Die italienische Strategie zur Terrorismusbekämpfung kombiniert repressive Maßnahmen mit präventiven Ansätzen zur Verhinderung von Radikalisierung.
Ein zentrales Element ist die frühzeitige Identifikation extrem-istischer Netzwerke und radikalisierter Personen. Sicherheits-behörden überwachen sowohl physische Netzwerke als auch digi-tale Kommunikationsräume. Diese Maßnahmen werden durch ge-setzliche Regelungen ermöglicht, die Überwachung, Reisebeschränkungen oder administrative Maßnahmen gegen poten-zielle Gefährder erlauben.

Ein weiteres Instrument stellt die administrative Ausweisung radikalisierter ausländischer Staatsangehöriger dar. Diese Maßnahme wird von den Behörden regelmäßig angewendet, um potenzielle Gefährder aus dem Land zu entfernen, bevor strafrechtlich relevante Aktivitäten festgestellt werden.

Programme zur Prävention von Radikalisierung werden in mehreren gesellschaftlichen Bereichen umgesetzt. Im Bildungs-system werden Initiativen zur Sensibilisierung gegenüber extrem-istischen Narrativen durchgeführt. Im Gefängnissystem existieren spezielle Programme zur Beobachtung möglicher Radikalisier-ungsprozesse unter Inhaftierten. Diese Programme beinhalten psychologische Betreuung sowie religiöse Dialogangebote.

Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren Maßnahmen zur Bekämpfung digitaler Radikalisierung entwickelt. Sicherheits-behörden analysieren extremistische Online-Propaganda und ar-beiten mit Technologieunternehmen zusammen, um die Verbrei-tung extremistischer Inhalte zu begrenzen.

Internationale Zusammenarbeit

Die italienische Terrorismusbekämpfung ist eng in internationale Sicherheitsstrukturen eingebunden. Als Mitglied der Eu-ropäischen Union, der NATO und der Vereinten Nationen beteiligt sich Italien an zahlreichen multilateralen Initiativen zur Bekämp-fung von Terrorismus und gewalttätigem Extremismus.

Auf europäischer Ebene arbeitet Italien mit Institutionen wie Eu-ropol, Eurojust und dem Schengen-Informationssystem zusammen. Diese Strukturen ermöglichen den Austausch von Infor-mationen über Verdächtige, Netzwerke und Finanzströme.

Darüber hinaus beteiligt sich Italien an europäischen Mechanis-men wie der Nutzung von Fluggastdatensystemen (Passenger Name Record – PNR), die zur Identifikation verdächtiger Rei-sebewegungen eingesetzt werden.

Innerhalb der NATO nimmt Italien an internationalen Missionen zur Stabilisierung von Krisenregionen teil. Diese Missionen, unter anderem in Afghanistan oder im Irak, sind auf die Bekämpfung transnationaler terroristischer Netzwerke sowie auf den Aufbau lokaler Sicherheitsstrukturen ausgerichtet.

Auf regionaler Ebene arbeitet Italien mit Staaten des Mittelmeer-raums und des westlichen Balkans zusammen. Diese Kooperation konzentriert sich insbesondere auf die Überwachung transnatio-naler

 
 

 

Italien sieht sich weiterhin der Aktivität verschiedener extremistischer Gruppen gegenüber, darunter anarchistische, ultra-linke und insurrektionistische Bewegungen. Während des Kalten Krieges waren das Land häufig Ziel politisch motivierter Angriffe von links- und rechtsextremen Gruppen. Viele dieser Organisationen haben sich inzwischen aufgelöst, doch mit dem aktuellen Populismustrend in Europa könnte eine Reaktivierung extremistischer Strukturen wieder möglich sein. Zielobjekte dieser Gruppen wären hauptsächlich Regierungsgebäude, öffentliche Amtsträger sowie ausländische Unternehmen und Banken.
Obwohl bedeutende Polizeieinsätze im Jahr 2012 die Schlagkraft dieser Gruppen deutlich reduziert haben, kommt es noch immer zu vereinzelten Angriffen. Meist sind die Angriffe eher rudimentär, etwa durch improvisierte Sprengsätze aus brennbaren Flüssigkeiten oder Schießpulver, die häufig nicht funktionieren. Typische Methoden sind Paketbomben, die an Regierungsbeamte, hohe Polizeifunktionäre oder andere Autoritätspersonen verschickt werden, sowie improvisierte Sprengsätze, die in Mülltonnen oder vor Hauseingängen deponiert werden. Gelegentlich richten sich diese Angriffe auch gegen US-amerikanische oder internationale Wirtschaftsinteressen.
Im Bereich des islamistischen Extremismus gab es bislang keine bestätigten Terroranschläge in Italien. Dennoch bleibt das Land aufgrund seiner geopolitischen Rolle, seiner Geschichte in der muslimischen Welt, seiner Unterstützung israelischer Militäroperationen und der Präsenz bedeutender christlicher Stätten ein potenzielles Ziel transnationaler Terrorgruppen wie des sogenannten “Islamischen Staates” (IS) und Al-Qaida.
Besonders gefährdet sind US- und NATO-Einrichtungen, wirtschaftliche Ziele, internationale Banken, christliche Monumente wie der Vatikan oder der Mailänder Dom, öffentliche Verkehrsmittel sowie touristische Hotspots und Versorgungsinfrastrukturen. Italienische Sicherheitskräfte haben ihre Kapazitäten zur Bekämpfung des islamistischen Extremismus deutlich ausgebaut, inklusive spezieller Anti-Terror-Gesetzgebung und strengerer Abschiebungsmaßnahmen.
Italien dient zudem als Operations- und Logistikbasis für islamistische Milizen in Europa, wobei Städte wie Mailand, Rom und Neapel sowie einige mittelgroße Städte im Norden und Süden besonders im Fokus stehen. Die Bedrohung durch IS-Militante ist weiterhin hoch; Propagandavideos und gezielte Drohungen gegen Rom, christliche Monumente, religiöse Gebäude und touristische Einrichtungen unterstreichen das Risiko. Potenzielle Angriffe könnten mit scharfen Waffen, automatischen Gewehren, Sprengstoff oder Fahrzeugen ausgeführt werden.
Die offene Küstenlinie Italiens erleichtert zudem die Einreise von Migranten und Asylsuchenden aus Nordafrika, wodurch die Sorge besteht, dass militante Akteure unter diesen Gruppen operieren. Zusätzlich stellt die Rückkehr von im Ausland mit IS-Kämpfenden eine erhöhte Bedrohung dar, da diese Personen über erweiterte Kenntnisse im Planen und Durchführen von Angriffen verfügen und gleichzeitig Radikalisierungs- und Rekrutierungsaktivitäten ausüben können.

In Europa ist ein besorgniserregender Anstieg der Zahl jugendlicher Terroristen zu verzeichnen. 2024 wurden insgesamt 58 Terroranschläge oder vereitelte Anschläge registriert, darunter 24 islamistisch motivierte. Im Vergleich zum Vorjahr mit nur 14 ähnlichen Vorfällen stellt dies einen erheblichen Anstieg dar.

Besonders alarmierend ist die zunehmende Beteiligung von Jugendlichen im Alter von 13 bis 17 Jahren. Fast 70 solcher Fälle wurden dokumentiert, wobei die Radikalisierung dieser jungen Menschen häufig über Online-Plattformen erfolgt, auf denen extremistische Gruppen gezielt Kontakt aufnehmen.

Die Mehrheit der Täter agiert als sogenannte “einsame Wölfe”, was ihre Identifikation und Verhinderung erschwert. Typische Angriffsformen sind Messerattacken und Fahrzeugrammungen; Schusswaffeneinsätze sind seltener. Trotz der steigenden Zahl von Anschlägen zeigt die Statistik, dass durch präventive Maßnahmen fast 300 Personen festgenommen wurden, was die Bedeutung frühzeitiger Intervention unterstreicht.

In Ländern wie Spanien, Deutschland und Italien wurden jeweils zwischen 60 und 80 Personen festgenommen, während in Griechenland hauptsächlich linksextremistische und anarchistische Aktivitäten im Fokus stehen. In Österreich und Litauen sind nur wenige Vorfälle bekannt. In Ungarn wurde bislang nur eine Person festgenommen.

Seit 2017 sind erhebliche Fortschritte in den europäischen Sicherheitsbehörden erzielt worden, was zu einer drastischen Reduzierung schwerer, massenhaft Opfer fordernder Anschläge geführt hat. Dennoch bleibt die Bedrohung durch jugendliche Extremisten eine ernsthafte Herausforderung.

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